Attractive Accounts

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

„Attractive Accounts" · Stand: Juli 2026

Anbieter: Attractive Media GmbH, Dachauer Straße 44a, 80335 München
Geschäftsführer: Alex Khan
HRB 178758, Amtsgericht München · USt-IdNr. DE264609294
Kontakt: info@attractivemedia.de · +49 89 90 15 16 34

Diese AGB gelten für die Nutzung der Software-as-a-Service-Anwendung „Attractive Accounts" (nachfolgend „Plattform"), erreichbar über attractiveaccounts.de bzw. app.attractiveaccounts.de. Bestandteil dieser AGB ist der als Anlage A beigefügte Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO.

§ 1 Geltungsbereich, ausschließliche B2B-Nutzung

1. Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Attractive Media GmbH (nachfolgend „Anbieter") und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde") über die Nutzung der Plattform.

2. Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit der Bestellung sichert der Kunde zu, dass er ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.

3. Da sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer richtet, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312g BGB findet keine Anwendung).

4. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.

5. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Verträge über die Plattform mit demselben Kunden, ohne dass der Anbieter erneut auf sie hinweisen müsste.

§ 2 Vertragsschluss (Online-Checkout)

1. Die Darstellung der Pläne und Preise auf der Plattform stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

2. Der Kunde gibt sein Angebot ab, indem er im Online-Checkout (abgewickelt über Stripe, siehe § 6) einen Plan auswählt, die erforderlichen Angaben (insbesondere Firmenname, Rechnungs- und Zahlungsdaten) macht, diese AGB inklusive des AVV (Anlage A) bestätigt und das verbindliche Angebot zum Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages abgibt.

3. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Bestellung bzw. mit der Bestätigung der Zahlung durch den Anbieter bzw. durch den Zahlungsdienstleister Stripe zustande, spätestens jedoch mit der Freischaltung des Zugangs zur Plattform durch den Anbieter.

4. Der Kunde kann diese AGB, den AVV und die konkrete Bestellung im Rahmen des Bestellvorganges abspeichern und die AGB und den AVV anschließend zu jeder Zeit auch über die Homepage des Anbieters abrufen.

5. Vertragssprache ist Deutsch.

§ 3 Leistungsbeschreibung, KI-Besonderheiten

1. Der Anbieter stellt dem Kunden die Plattform als webbasierte Software (SaaS) zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. Der Funktionsumfang richtet sich nach dem gebuchten Plan (§ 5) und umfasst insbesondere:

2. Die Anbindung an die Social-Media-Netzwerke erfolgt über den Dienstleister Zernio. Umfang und Verfügbarkeit dieser Anbindung hängen von den Schnittstellen (APIs) und der Verfügbarkeit und den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Netzwerke ab (§ 11).

3. KI-Besonderheiten: Die KI-Funktionen erzeugen Inhalte automatisiert auf Grundlage von Eingaben des Kunden mithilfe von Sprach- und Bildmodellen der Anbieter Anthropic (Claude) und OpenAI. Der Kunde nimmt zur Kenntnis:

4. Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform fortzuentwickeln, zu aktualisieren und einzelne Funktionen zu ändern, sofern der vertraglich geschuldete Kernleistungsumfang gewahrt bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist (§ 11). Hierzu ist der Anbieter berechtigt, z. B. Aktivitäten des Kunden zu internen Zwecken zu analysieren.

§ 4 Testphase

1. Der Anbieter gewährt Neukunden eine einmalige Testphase für einzelne Funktionen oder Kontingente von 14 Tagen. Die Wahrnehmung der 14-tägigen Testphase erfolgt wie folgt:

2. Während der Testphase (ohne Hinterlegung eines Zahlungsmittels) kann der Kunde die Plattform mit einem Kanal und einem begrenzten Kontingent an KI-Credits nutzen; der jeweils geltende Testumfang wird auf der Plattform ausgewiesen. Sofern der Kunde bereits eine Auswahl zwischen einem kostenpflichtigen Monats- oder Jahresplan getroffen und ein gültiges Zahlungsmittel hinterlegt hat, kann der Kunde die Plattform im Umfang des gewählten Plans nutzen. Der Anbieter behält sich vor, einzelne Funktionen oder Kontingente vor oder während der Testphase zu beschränken.

3. Pro Kunde wird grundsätzlich nur eine Testphase gewährt.

§ 5 Pläne, Leistungsumfang, KI-Credits

1. Pläne (z. B. Basic oder Pro oder Enterprise) und die jeweiligen Preise werden auf der Plattform dargestellt (vgl. § 2).

2. KI-Credits: Jeder Plan enthält von dem Anbieter freiwillig ein monatliches Kontingent an KI-Credits, das als Zahlungsmittel für die Nutzung der KI-Funktionen verbraucht wird. Ein Anspruch des Kunden auf Erhalt dieser KI-Credits besteht nicht, auch nicht nach mehrmaliger monatlicher Gewährung durch den Anbieter.

PlanMonatliches Credit-Kontingent (regulär)
Basic1.000
Pro2.500
Enterprise10.000

3. Rollover: Das monatliche Credit-Kontingent wird dem Kundenkonto zu Beginn jedes Abrechnungsmonats zusätzlich gutgeschrieben. Bis zum Ende eines Monats nicht verbrauchte Credits verfallen nicht, sondern werden in den Folgemonat übertragen (Rollover). Auch mit Beendigung des Vertrages verfallen die bis dahin nicht verbrauchten Credits nicht; sie bleiben dem Kundenkonto erhalten und verfallen erst mit der Löschung des Kontos ersatzlos. Die Nutzung von Credits setzt einen aktiven Vertrag voraus: Nach Vertragsende ruht der Zugang zur Plattform, das Credit-Guthaben bleibt davon jedoch unberührt und steht bei einem späteren Vertragsschluss wieder zur Verfügung. Ein Anspruch auf Auszahlung, Erstattung oder sonstige Verrechnung nicht verbrauchter Credits besteht nicht.

4. Zusätzliche Credits: Der Kunde kann Credit-Pakete kostenpflichtig hinzukaufen oder freiwillig durch den Anbieter im Rahmen von Aktionen erhalten. Bei diesen Credits handelt es sich um ein Nutzungskontingent und nicht um einen Geldwert. Sie werden demselben Credit-Guthaben gutgeschrieben wie das monatliche Kontingent und unterliegen denselben Regelungen; eine Reihenfolge beim Verbrauch besteht nicht. Credits können nicht auf Dritte übertragen werden. Ein Anspruch des Kunden auf eine anteilige Rückerstattung besteht nicht.

5. Bei einem Wechsel in einen höheren Plan (Upgrade) gilt der neue Leistungsumfang ab dem nächsten Abrechnungszeitraum, bei Enterprise-Upgrades auf Wunsch sofort mit anteiliger Verrechnung. Ein Wechsel in einen niedrigeren Plan (Downgrade) wird zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam.

§ 6 Preise, Zahlung, Verzug

1. Alle Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer (vgl. § 2). Die Preise sind – sofern nicht anders vereinbart – im Voraus zu bezahlen.

2. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd. Der Kunde hinterlegt ein gültiges Zahlungsmittel; er ermächtigt den Anbieter bzw. Stripe, die fälligen Beträge über das hinterlegte Zahlungsmittel einzuziehen. Es gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen von Stripe.

3. Rechnungen werden über den Dienstleister easybill erstellt und dem Kunden elektronisch (per E-Mail bzw. im Kundenkonto) bereitgestellt. Der Kunde erklärt sich mit der elektronischen Rechnungsstellung einverstanden.

4. Bei Monatsplänen ist das Entgelt monatlich im Voraus fällig; bei Jahresplänen (gegebenenfalls erst nach Ablauf der Testphase gemäß § 4) ist das Jahresentgelt zu Beginn des Vertragsverhältnisses vollständig im Voraus für die gesamte Laufzeit von 12 Monaten zur Zahlung fällig.

5. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, z. B. wenn der fällige Betrag nicht vom hinterlegten Zahlungsmittel eingezogen werden kann, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verlangen. Der Anbieter ist ferner berechtigt, den Zugang zur Plattform nach vorheriger Ankündigung ganz oder teilweise zu sperren, bis der offene Betrag ausgeglichen ist. Die Sperrung lässt die Zahlungspflicht für den laufenden Abrechnungszeitraum unberührt. Weitergehende gesetzliche Rechte des Anbieters, insbesondere zur außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt. Etwaige Ansprüche des Kunden gegen den Anbieter wegen einer berechtigten Sperrung bestehen nicht.

6. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

7. Der Anbieter ist berechtigt, die Preise für laufende Verträge mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums anzupassen. Der Kunde kann im Falle einer Preiserhöhung den Vertrag zum Wirksamwerden der Erhöhung außerordentlich – also innerhalb von maximal 7 Werktagen nach Zugang der Ankündigung der geplanten Preiserhöhung – kündigen; hierauf wird er in der Ankündigung hingewiesen. Bei bereits vollständig im Voraus bezahlten Jahresplänen wirkt eine Preisanpassung erst ab der nächsten Verlängerungsperiode.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

1. Monatspläne haben eine Laufzeit von einem Monat und verlängern sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern sie nicht vor Ablauf des letzten Tages des laufenden Monats gekündigt werden. Monatspläne sind monatlich kündbar.

2. Jahrespläne haben eine feste Laufzeit von 12 Monaten und verlängern sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern sie nicht bis spätestens vor Ablauf des letzten Tages der laufenden 12-Monats-Periode gekündigt werden.

3. Die Kündigung erfolgt über das Stripe-Kundenportal, das dem Kunden im Kundenkonto verlinkt wird. Eine Kündigung in Textform (§ 126b BGB) an info@attractivemedia.de bleibt daneben möglich.

4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor bei erheblichem oder wiederholtem Verstoß gegen § 8, bei Zahlungsverzug trotz Mahnung oder bei missbräuchlicher Nutzung der Plattform.

5. Bei Vertragsende endet der Zugang zur Plattform (vgl. § 3) und die Schnittstellen (vgl. § 3) werden getrennt. Zur Löschung bzw. Rückgabe von Daten gilt § 10 dieser AGB sowie der AVV (Anlage A). Der Anbieter ist berechtigt, das Kundenkonto selbst spätestens nach Ablauf von 12 Monaten nach Vertragsende vollständig zu löschen, es sei denn, der Kunde hat den Anbieter zuvor in Textform aufgefordert, das Konto zu löschen. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, vor Vertragsende die von ihm gewünschten Inhalte und Daten zu exportieren bzw. zu sichern.

§ 8 Pflichten des Kunden

1. Rechte an eingebrachten Inhalten: Der Kunde stellt sicher, dass er über alle erforderlichen Rechte an den von ihm in die Plattform eingebrachten Inhalten (Texte, Bilder, Marken, Logos, Briefings, Daten) verfügt und dass deren Nutzung im Rahmen der Plattform keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Datenschutzrechte) verletzt. Der Kunde stellt den Anbieter von etwaigen Ansprüchen Dritter frei (vgl. § 8 Nr. 7).

2. Prüfpflicht für KI-Output: Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche mit der Plattform erzeugten oder verwalteten Inhalte vor der Veröffentlichung, Planung, Versendung oder sonstigen Verwendung eigenverantwortlich auf inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit, z. B. wegen § 8 Nr. 4, zu prüfen. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die durch den Kunden veröffentlichten Inhalte.

3. Plattformregeln der Social Networks: Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung der Anbindungs- und Veröffentlichungsfunktionen die jeweils geltenden Nutzungsbedingungen, Richtlinien und technischen Vorgaben der angebundenen Social-Media-Netzwerke (Instagram/Meta, TikTok, LinkedIn, YouTube/Google, Facebook/Meta) zu prüfen sowie die dortigen Vorgaben und Verpflichtungen einzuhalten. Für Sperrungen, Einschränkungen oder Löschungen der Konten des Kunden durch die Netzwerke ist der Anbieter nicht verantwortlich. Etwaige Ansprüche gegen den Anbieter bestehen in diesem Fall nicht.

4. Keine rechtswidrigen Inhalte: Der Kunde verpflichtet sich, die Plattform nicht zur Erstellung, Planung oder Verbreitung rechtswidriger, irreführender, beleidigender, jugendgefährdender, diskriminierender, gewaltverherrlichender oder sonst gegen geltendes Recht verstoßender Inhalte zu nutzen. Untersagt ist ferner die Erstellung von Inhalten, die Rechte Dritter verletzen oder gegen wettbewerbsrechtliche Vorgaben verstoßen.

5. Zugangsdaten: Der Kunde hat seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Er ist für alle Handlungen verantwortlich, die über sein Konto vorgenommen werden. Bei Verdacht auf Missbrauch ist der Anbieter unverzüglich zu informieren.

6. Datenschutz Inbox: Soweit der Kunde die Inbox-Funktion nutzt und dabei personenbezogene Daten Dritter (seiner Follower, Kommentierenden, Nachrichtenpartner) verarbeitet, ist der Kunde datenschutzrechtlich Verantwortlicher; der Anbieter handelt insoweit als Auftragsverarbeiter nach Maßgabe des AVV (Anlage A). Der Kunde ist verpflichtet, seinen Pflichten als Verantwortlicher (insbesondere Informationspflichten und Rechtsgrundlagen) nachzukommen.

7. Freistellung: Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Kunden eingebrachten oder veröffentlichten Inhalte oder wegen einer Verletzung der Pflichten nach diesem § 8 gegen den Anbieter geltend machen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

§ 9 Verfügbarkeit

1. Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Plattform, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit im Sinne eines garantierten Service-Level (kein hartes SLA).

2. Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind Zeiten, in denen die Plattform aufgrund von Wartungsarbeiten, notwendigen Updates, Sicherheitsmaßnahmen oder aufgrund von Umständen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen (z. B. Ausfälle von Drittanbietern, Störungen der angebundenen Social-Media-APIs, höhere Gewalt), nicht oder nur eingeschränkt erreichbar ist. Planbare Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit in nutzungsarme Zeiten gelegt und, soweit zumutbar, vorab angekündigt.

3. Die Verfügbarkeit der über Zernio angebundenen Social-Media-Funktionen sowie der KI-Funktionen hängt von der Verfügbarkeit der jeweiligen Drittanbieter und ihrer Schnittstellen ab und liegt insoweit außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (§ 11).

§ 10 Datensicherung, Datenexport, Löschung

1. Der Anbieter führt im Rahmen des ordnungsgemäßen Betriebs regelmäßige, verschlüsselte Sicherungen der Systemdaten durch (siehe TOM in Anlage 1 des AVV). Diese Sicherungen ersetzen keine eigenverantwortliche Datensicherung des Kunden.

2. Der Kunde ist selbst verantwortlich, die von ihm erstellten Inhalte und Daten rechtzeitig zu exportieren bzw. regelmäßig selbst zu sichern.

3. Nach Vertragsende werden die Kundendaten nach Maßgabe des AVV (Anlage A) und der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gelöscht bzw. auf Wunsch des Kunden zurückgegeben. Für Auftragsverarbeitungsdaten (Inbox) gilt vorrangig der AVV.

§ 11 Abhängigkeit von Dritt-APIs, Leistungsänderungen

1. Wesentliche Funktionen der Plattform beruhen auf Schnittstellen und Diensten Dritter, insbesondere:

2. Der Anbieter hat keinen Einfluss auf Verfügbarkeit, Funktionsumfang, Preisgestaltung, technische Vorgaben oder den Fortbestand dieser Drittdienste. Ändern, beschränken oder stellen Drittanbieter ihre Leistungen ein (z. B. Änderung oder Wegfall einer Social-Media-API, Änderung von KI-Modellen, Nutzungsbeschränkungen oder Umgang des Drittanbieters bei etwaigen Verstößen gegen die jeweiligen Nutzungsbedingungen, Erhebung von Statistiken, Änderungen von Funktionen oder Kommunikationsmöglichkeiten, Änderung von Zahlungsdienstleistern oder Änderung der Video-/Hosting-Infrastruktur), ist der Anbieter berechtigt, die betroffenen Funktionen der Plattform entsprechend anzupassen, einzuschränken oder einzustellen, ohne dass hierin eine Pflichtverletzung liegt.

3. Der Anbieter wird den Kunden über wesentliche, ihn betreffende Leistungsänderungen in zumutbarer Weise informieren. Führt eine vom Anbieter zu vertretende, nicht nur unerhebliche dauerhafte Einschränkung des vertraglich geschuldeten Kernleistungsumfangs ein, steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie ggf. eine anteilige Erstattung im Voraus bezahlter Entgelte zu.

4. Der Anbieter ist berechtigt, einzelne Drittanbieter nach vorheriger Ankündigung durch gleichwertige Anbieter zu ersetzen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Für den Einsatz von Auftragsverarbeitern als Subunternehmer gilt zusätzlich das Verfahren nach dem AVV (Anlage A, Subprozessor-Management).

5. Für den Fall, dass der Kunde schuldhaft gegen Nutzungsbedingungen von Drittanbietern verstößt, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Kunden zu diesem Drittanbieter vorübergehend zu sperren und dem Kunden die Möglichkeit zu geben, sein Verhalten anzupassen und den Verstoß abzustellen. Im Falle der wiederholten Zuwiderhandlung oder eines einmaligen erheblichen Verstoßes ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Kunden zu dem Drittanbieter dauerhaft zu sperren. Der Kunde stellt den Anbieter gemäß der Vorgaben des § 8 Nr. 7 von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Sollte dem Anbieter durch das schuldhafte Verhalten des Kunden ein Schaden entstehen, ist der Anbieter berechtigt, diesen gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Die Möglichkeit des Anbieters, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden außerordentlich zu beenden, bleibt hiervon unberührt. Ein Anspruch des Kunden gegen den Anbieter aufgrund der Sperrung dieses Zuganges ist ausgeschlossen.

§ 12 Haftung

1. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ferner nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer vom Anbieter übernommenen Garantie.

2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht – eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Anspruch des Kunden auf Ersatz eines entgangenen Gewinns, Produktionsausfalls oder für indirekte Schäden besteht nicht.

3. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

4. Haftungshöchstgrenze: Soweit die Haftung nach den vorstehenden Absätzen 2 und 3 nicht ausgeschlossen ist, ist sie der Höhe nach begrenzt auf das vom Kunden in den 12 Monaten vor dem Schadensereignis gezahlte Nettoentgelt bzw. im Falle des Jahresplans Basic auf die doppelte Summe des Jahresentgeltes.

5. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde schuldhaft seine Prüfpflicht für KI-Output (§ 8 Nr. 2) verletzt, gegen Plattformregeln der Social Networks (§ 8 Nr. 3) verstößt oder rechtswidrige Inhalte (§ 8 Nr. 4) einbringt. Ebenso wenig haftet der Anbieter für Störungen, Änderungen oder Ausfälle von Drittdiensten im Sinne des § 11, soweit er diese nicht zu vertreten hat.

6. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung angefallen wäre.

7. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

8. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 13 Referenznennung

1. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden (Firmenname und Logo) als Referenzkunden auf seiner Website und in Marketingmaterialien zu nennen.

2. Der Kunde kann dieser Referenznennung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform an info@attractivemedia.de widersprechen. Nach Zugang des Widerspruchs entfernt der Anbieter die Referenznennung innerhalb angemessener Frist.

§ 14 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

1. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze. Einzelheiten zur Verarbeitung in eigener Verantwortlichkeit (Website, App, Kundenverwaltung) ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

2. Soweit der Anbieter im Rahmen der Inbox-Funktion personenbezogene Daten Dritter im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der als Anlage A beigefügte Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO. Der AVV wird mit Vertragsschluss automatisch Bestandteil dieses Vertrags; die elektronische Form genügt (Art. 28 Abs. 9 DSGVO).

§ 15 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

3. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.

4. Änderungen dieser AGB: Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens 14 Tage vor ihrem Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Ankündigung, gelten die geänderten AGB, insbesondere, wenn es sich lediglich um Änderungen nicht wesentlicher Art handelt, als angenommen; hierauf wird der Kunde in der Ankündigung gesondert hingewiesen. Im Falle eines Widerspruchs oder für den Fall, dass im Falle wesentlicher Änderungen (z. B. wesentlicher Änderungen der Hauptleistungspflichten oder wesentlicher Preisänderungen) keine Zustimmung des Kunden zu den geänderten AGB erklärt wird, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

Anlage A

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO — siehe Attractive Accounts AVV. Der AVV ist integraler Bestandteil dieser AGB.